Studienberatung

Die Studienfachberatung ist ein Angebot an alle, die sich für das Studium der Politikwissenschaft an der Universität Rostock interessieren. Sie ist fester Bestandteil des gesamten Studiums und wird in jeder Studienphase angeboten. Sie umfaßt Ratschläge zu den Studieninhalten, zur Planung des Studiums und zum Studienbetrieb.

Studieninteressierte, Studienanfänger und Studierende können sich hier von Dr. Conchita Hübner-Oberndörfer in allen fach- und studiengangbezogenen Fragen individuell beraten lassen. Es wird empfohlen, regelmäßig von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

Zu den Aufgaben der Studienfachberatung gehört außerdem die Mitwirkung an studienvorbereitenden Veranstaltungen für Abiturienten, die Organisation und Durchführung von Einführungsveranstaltungen jeweils zu Beginn des Wintersemesters sowie die Weitergabe von Informationen zu den Studien- und Prüfungsordnungen für Politikwissenschaft.

Darüber hinaus stehen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Politik- und Verwaltungs-wissenschaften für beratende Gespräche zur Verfügung. Die jeweiligen Sprechzeiten sind den Aushängen zu entnehmen. Die Studierenden werden gebeten, diese Zeiten unbedingt einzuhalten.

Für Interessenten an Auslandspraktika und Auslandsstudien bietet das Akademische Auslandsamt der Universität Rostock (Hauptgebäude, Universitätsplatz 1, Tel.: 0381/498-1209) Beratungen an.

In allgemeinen Studienfragen berät das Dezernat Akademische Angelegenheiten (Allgemeine Studienberatung, Tel.: 0381/498 1252/1253) in der Parkstrasse 6.

 

Postanschrift

Universität Rostock

Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften

Studienfachberatung

18051 Rostock

 

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Praktikumsberichte/Modulschein VK

Allgemeines

Das Modul Vermittlungskompetenz im Studiengang B.A. Erstfach Politikwissenschaft setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: 

1. Teilnahme an der erforderlichen Anzahl von Lehrveranstaltungen im Bereich VK (jeweils 2 SWS).

Die entsprechenden Lehrveranstaltungen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Die Lehrveranstaltungen können in unterschiedlichen Semestern besucht werden.

2. Absolvierung eines mindestens dreiwöchigen Praktikums in einem Berufsfeld der Politikwissenschaft. 

Mögliche Berufsfelder beinhalten Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Politikberatung, Journalismus, Wirtschaft und Verwaltung, Entwicklungshilfe o.ä. Prinzipiell sind weitere Tätigkeitsfelder denkbar, entscheidend ist, dass der Bezug zum politikwissenschaftlichen Studium hergestellt werden kann. Das Praktikum ist durch die jeweilige Einrichtung zu bestätigen, je nach Studienordnung auf dem Modulschein oder durch eine Praktikumsbescheinigung. Ebenso sollte ein Praktikumszeugnis in Form einer kurzen Beurteilung und Einschätzung der Tätigkeit des/r Praktikant/-in (etwa eine Seite) erstellt werden. Modulschein/Praktikumsbescheinigung und Praktikumszeugnis sind dem zwingend Praktikumsbericht beizulegen.

Das Praktikum selbst bedarf keiner Anmeldung! Anzumelden ist lediglich die Prüfung im Modul VK (s.u.). 

3. Modulprüfung in Form eines Praktikumsberichtes.

 

Praktikumsberichte

Die Anmeldung zur Prüfung im VK-Modul erfolgt ausschließlich online. Beim Praktikumsbeauftragten Christopher Scheele, M.A. sind lediglich der persönlich unterschriebene Bericht und die Praktikumsbescheinigung schriftlich einzureichen. Fehlen die Bescheinigung oder die Unterschrift, so gilt der Bericht als nicht vollständig und die Modulprüfung kann nicht bestanden werden.

Zur Anmeldung sind die entsprechenden Fristen zu beachten, diese werden rechtzeitig per Aushang bekannt gemacht. 

Der Praktikumsbericht ist Prüfungsleistung! Form, Sprache und Rechtschreibung sollten entsprechend gewählt werden! Umfang: drei bis fünf Seiten (ohne Titelblatt). Vermeiden Sie eine Überlänge des Berichtes! Es gelten die allgemeinen Leitlinien des IPV (PDF) (Einschränkung: Inhalts- bzw. Literaturverzeichnis sind nicht nötig, ebenso wenig Fußnoten).

Elektronische Einreichungen werden nicht angenommen, es zählt nur gemäß der Prüfungsordnung die fristgemäße, schriftliche Einreichung des Praktikumsberichts (Poststempel oder Eingangsstempel der Uni Rostock).

Die Praktikumsberichte sollten die wesentlichen Aspekte der ausgeübten Tätigkeit darstellen. Hierbei soll aufgezeigt werden, welche politikwissenschaftliche Relevanz das gewählte Praktikum beinhaltet bzw. ob und wie theoretisch erworbene Kenntnisse in praktische Arbeit umgesetzt werden konnten. Zusätzliche sollte eine qualitative Kritik sowohl des gewählten Praktikums allgemein als auch der eigenen konkreten Tätigkeit erfolgen. Beide Aspekte - Tätigkeitsdarstellung und politikwissenschaftliche Relevanz/kritische Auseinandersetzung sollten jeweils ungefähr die Hälfte des Berichtes ausmachen.

Die Berichte bitte nicht mit Heftklammern oder gar einer Bindung versehen! Auf Arbeitsproben in Form von Artikeln, CDs etc. kann verzichtet werden.

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Hinweise für die Erstellung von Hausarbeiten

Beim Verfassen von Hausarbeiten sind die Leitlinien zur Hausarbeitengestaltung (PDF) zu beachten.

Hausarbeiten sind mit einer Selbständigkeitserklärung (PDF) zu versehen und sowohl in gedruckter als auch digitaler Form einzureichen.


Bitte beachten Sie: Das elektronische Einreichen von Prüfungsleistungen zur Wahrung von Einreichungsfristen ist nicht statthaft. Es zählt nur das fristgemäße, schriftliche Einreichen der Prüfungsleistungen. Entscheidend dabei ist der Eingangs- oder Poststempel. 

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