Studien- und Prüfungsamt
Studiengänge an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Mit Beschluss des Fakultätsrats der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 13.07.2011 sind Prüfungsleistungen während eines Urlaubs- bzw. Praktikumssemesters nur nach gesonderter Antragstellung an den Studiendekan (Anträge sind nur über das Prüfungsamt einzureichen) möglich. Diese Sonderanträge werden nach eingehender Prüfung auch nur für bereits eröffnete Prüfungsrechtsverhältnisse genehmigt.
