Studiengänge an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Mit Beschluss des Fakultätsrats der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 13.07.2011 sind Prüfungsleistungen während eines Urlaubs- bzw. Praktikumssemesters nur nach gesonderter Antragstellung an den Studiendekan (Anträge sind nur über das Prüfungsamt einzureichen) möglich. Diese Sonderanträge werden nach eingehender Prüfung auch nur für bereits eröffnete Prüfungsrechtsverhältnisse genehmigt.

Lehramt Sozialwissenschaften

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